Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dienstleistungen der Schädlingsbekämpfung, Schädlingsprävention und Hygieneberatung

Stand: Mai 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der P.S.D. Schädlingsbekämpfung GmbH & Co. KG, Kammererstraße 20, 71636 Ludwigsburg (im Folgenden „P.S.D.“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Kunde“) für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung, Schädlingsprävention, Hygiene-Inspektion, Beratung und damit zusammenhängender Leistungen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

  • Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen P.S.D. und dem Auftraggeber. Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als P.S.D. ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn P.S.D. in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  • Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von P.S.D. maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote, Beauftragung

  • Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite www.die-psd.de, in Werbematerialien oder in Preislisten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  • Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme eines schriftlichen Angebots von P.S.D. durch den Auftraggeber innerhalb der im Angebot genannten Bindungsfrist, (b) schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung durch P.S.D. nach Beauftragung durch den Auftraggeber per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder vor Ort, oder (c) durch tatsächliche Leistungserbringung durch P.S.D. nach Beauftragung.
  • Mündliche Nebenabreden bei oder nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses selbst.
  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eine unwesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags von bis zu 15 % berechtigt P.S.D. zur Mehrabrechnung, ohne dass es einer vorherigen Anzeige bedarf. Bei einer voraussichtlichen Überschreitung von mehr als 15 % wird P.S.D. den Auftraggeber unverzüglich informieren; dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu (§ 650c BGB analog).

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

P.S.D. Schädlingsbekämpfung GmbH & Co. KG, Kammererstraße 20, 71636 Ludwigsburg, Telefon: (07141) 947464, E-Mail: kontakt@die-psd.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die

sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An P.S.D. Schädlingsbekämpfung GmbH & Co. KG,

Kammererstraße 20

71636 Ludwigsburg

E-Mail: kontakt@die-psd.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 4 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Art und Umfang der von P.S.D. zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. P.S.D. erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebes nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012, des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), des Chemikaliengesetzes (ChemG), des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.
  • Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet P.S.D. die fachgerechte Durchführung der Schädlingsbekämpfungs- bzw. Präventionsmaßnahmen (Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (insbesondere keine vollständige und dauerhafte Schädlingsfreiheit). Ein Erfolg wird nur dann geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB).
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Durchführung der Leistungen in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere:
  • rechtzeitige und vollständige Information über alle für die Leistungserbringung relevanten Umstände (z. B. Art und Ausmaß des Befalls, Vorerkrankungen von Bewohnern, Allergien, Haustiere, lebensmittelverarbeitende Tätigkeiten, frühere Behandlungen)
  • Gewährung des freien und sicheren Zutritts zu den zu behandelnden Räumlichkeiten und Flächen während der vereinbarten Zeiten
  • Befolgung der von P.S.D. erteilten Verhaltens-, Vor- und Nachbereitungsanweisungen (z. B. Räumung von Flächen, Abdeckung von Lebensmitteln, Entfernung von Haustieren, Lüftungsdauer nach Behandlung)
  • Bereitstellung von Strom, Wasser und – soweit erforderlich – sanitären Anlagen im üblichen Umfang
  • Information aller betroffenen Personen (Bewohner, Mitarbeiter, Mieter, Besucher) über die Maßnahmen
  • Verletzt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten und wird hierdurch die Leistungserbringung verzögert, erschwert oder unmöglich gemacht, ist P.S.D. berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten (insbesondere Wartezeiten, Folgeanfahrten) gesondert zu berechnen. Im Übrigen bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
  • S.D. ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  • Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern keine Preise vereinbart sind, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Listenpreise von P.S.D.
  • Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Anfahrtskosten, Entsorgungsentgelte (insbesondere für Kadaver, kontaminiertes Material und Sondermüll), behördliche Gebühren sowie nach der Beauftragung anfallende, vom Auftraggeber veranlasste Mehrleistungen werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich pauschal vereinbart.
  • Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen mit einem Nettowert über 1.500 EUR ist P.S.D. berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % bei Auftragserteilung zu verlangen.
  • Bei Zahlungsverzug ist P.S.D. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Verzugspauschale gegenüber Unternehmern in Höhe von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht; gegenüber Unternehmern gilt dies entsprechend § 320 BGB. Verbraucher können Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

§ 6 Leistungstermine, Verzug, höhere Gewalt

  • Vereinbarte Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche, unverbindliche Termine.
  • Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (§ 4 Abs. 3) rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.
  • S.D. haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder Ereignisse verursacht werden, die P.S.D. die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrung, Pandemien und Epidemien, Naturkatastrophen, Energie- oder Materialknappheit – auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Solche Ereignisse berechtigen P.S.D., die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 7 Mängelansprüche, Nachbesserung, Gewährleistung

  • Schuldet P.S.D. nach Vereinbarung einen Erfolg (Werkvertrag), gelten die gesetzlichen Mängelansprüche der §§ 634 ff. BGB mit den nachstehenden Maßgaben.
  • Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unternehmer haben Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Erbringung der Leistung zu rügen.
  • Bei berechtigter Mängelrüge wird P.S.D. nach eigener Wahl nachbessern oder die Leistung neu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 8 dieser AGB.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre und gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme bzw. – soweit eine Abnahme nicht vorgesehen ist – ab Abschluss der Leistungen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  • Voraussetzung einer Erfolgsgewährleistung ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber alle ihm mitgeteilten Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen sowie Verhaltensanweisungen vollständig befolgt hat und ein erneuter Befall nicht auf einen vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand (z. B. erneutes Einschleppen, unterlassene bauliche Mängelbeseitigung, mangelnde Hygiene) zurückzuführen ist.
  • Eine kostenfreie Nachbehandlung erfolgt – soweit ausdrücklich zugesagt – nur innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsdauer und nur für die ursprünglich beauftragte Schädlingsart am ursprünglichen Einsatzort.

§ 8 Haftung

  • S.D. haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von P.S.D., eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind.
  • Für sonstige Schäden haftet P.S.D. uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei Verletzung einer Garantie.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht – das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von P.S.D. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
  • Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfallschäden ist – außer in den Fällen des Abs. 1 – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von P.S.D.
  • S.D. unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblicher Deckung. Auf Verlangen wird der Auftraggeber über die Deckungssumme informiert.

§ 9 Besondere Hinweise zur Schädlingsbekämpfung

  • Der Einsatz von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln erfolgt ausschließlich durch geschultes Personal unter Einhaltung der jeweiligen Zulassung und Anwendungsbestimmungen. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Maßnahme über die eingesetzten Wirkstoffe sowie erforderliche Schutzmaßnahmen, Wartezeiten und Lüftungserfordernisse informiert.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle anwesenden oder zutrittsberechtigten Personen über die Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen rechtzeitig zu unterrichten und – soweit erforderlich – den Zutritt zu sperren. P.S.D. übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einer Verletzung dieser Informations- und Sicherungspflicht durch den Auftraggeber beruhen.
  • Bei Aufträgen in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist der Auftraggeber verpflichtet, P.S.D. vor Vertragsschluss auf alle einschlägigen HACCP-, IFS-, BRC- und sonstigen Auditanforderungen sowie auf hausinterne Vorgaben hinzuweisen.
  • Empfehlungen von P.S.D. zur baulichen oder hygienischen Mängelbeseitigung (z. B. Schließen von Eindringwegen, Optimierung der Lagerung) sind für die nachhaltige Wirksamkeit der Maßnahmen wesentlich. Werden diese Empfehlungen nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt, kann P.S.D. eine Erfolgsgewährleistung nicht übernehmen.

§ 10 Laufzeit, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

  • Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Wartungs-, Betreuungs- und Monitoringverträge) werden, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Erstlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
  • Gegenüber Verbrauchern gilt: Verträge mit einer Erstlaufzeit von mehr als 12 Monaten verlängern sich nur auf unbestimmte Zeit und sind danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Höhe von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung wiederholt verletzt.
  • Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung

  • S.D. verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der weiteren einschlägigen Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von P.S.D., abrufbar unter www.die-psd.de.
  • Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertrages hinaus für die Dauer von fünf Jahren.
  • S.D. ist berechtigt, den Auftraggeber – sofern dieser Unternehmer ist – mit Firmenname und Logo in einer Referenzliste zu führen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

§ 12 Außergerichtliche Streitbeilegung, Plattform der EU-Kommission

  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
  • S.D. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
  • Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von P.S.D. in Ludwigsburg. P.S.D. ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

P.S.D. Schädlingsbekämpfung GmbH & Co. KG · Ludwigsburg · Stand Mai 2026