Digitales Schädlingsmonitoring – E-Catch
Die gesetzeskonforme Alternative ab 2026
Wie funktioniert E-Catch?
Ausdrückliche Empfehlung der BAuA
Die BAuA empfiehlt ausdrücklich den Einsatz fernüberwachter Digitalsysteme wie E-Catch als gesetzeskonforme Alternative zur ab 2026 verbotenen Dauerbeköderung.Ihre Vorteile mit E-Catch im Überblick
Früherkennung und Prävention
Schädlingsbefall wird erkannt, bevor größerer Schaden entsteht.
Automatische Benachrichtigungen
Echtzeit-Meldungen direkt auf Smartphone oder Tablet.
Einfache Dokumentation
Alle Ereignisse werden automatisch dokumentiert und sind jederzeit über ein zentrales Dashboard abrufbar – revisionsicher.
Zeit- und Kosteneffizienz
Drastisch reduzierter Kontrollaufwand durch bedarfsgerechte Überprüfung nur aktiver Fallen.
Umweltfreundliche Alternative
Geringerer Chemikalieneinsatz schützt Umwelt und Nahrungsketten.
Standortübergreifende Sicherheit
Mehrere Standorte auf einem Dashboard. Auditsicher. IFS-Standard. DIN 10523, DIN 16636, DIN EN ISO 9001.
Schädlingsbefall wird erkannt, bevor größerer Schaden entsteht.
Echtzeit-Meldungen direkt auf Smartphone oder Tablet.
Alle Ereignisse werden automatisch dokumentiert und sind jederzeit über ein zentrales Dashboard abrufbar – revisionsicher.
Drastisch reduzierter Kontrollaufwand durch bedarfsgerechte Überprüfung nur aktiver Fallen.
Geringerer Chemikalieneinsatz schützt Umwelt und Nahrungsketten.
Mehrere Standorte auf einem Dashboard. Auditsicher. IFS-Standard. DIN 10523, DIN 16636, DIN EN ISO 9001.
Häufige Fragen
Was ist E-Catch und wie funktioniert es?
E-Catch ist ein digitales Schlagfallensystem ohne Gifte. Die Falle arbeitet mechanisch und sendet bei Auslösung eine Echtzeit-Benachrichtigung. Ideal für Lebensmittelbetriebe, Kommunen und Unternehmen.
Ist E-Catch HACCP-konform und auditierbar?
Ja. E-Catch erfüllt DIN 10523, DIN 16636 und DIN EN ISO 9001 und ist kompatibel mit dem IFS-Standard. Alle Ereignisse werden automatisch revisionssicher dokumentiert.
Ab wann gilt das Verbot der Dauerbeköderung in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2026. P.S.D. hilft Ihnen, Ihr Konzept rechtzeitig und gesetzeskonform anzupassen.