Nagerbekämpfung in Baden-Württemberg
Schadnagerbekämpfung - intelligent & giftfrei
Intelligente und giftfreie Lösungen
Wir lösen Ihr Nagertier-Problem
Wanderratten können kleinste Spalten von nur 2 cm Durchmesser durchqueren und über 100 verschiedene Krankheiten auf den Menschen übertragen. Hausmäuse kontaminieren Lebensmittel durch Kot und Urin und können Krankheiten wie Leptospirose oder den Hantavirus übertragen.
BAuA-Gesetzesänderung 2026 – was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2026 ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit antikoagulanten Rodentiziden verboten. P.S.D. ist vorbereitet: Mit dem digitalen E-Catch-System bieten wir eine sichere, nachhaltige und gesetzeskonforme Alternative – ausdrücklich empfohlen von der zuständigen Behörde (BAuA).Unser Vorgehen bei der Nagerbekämpfung
Erstberatung & Analyse
Vereinbaren Sie ein kurzes Telefonat oder einen Vor-Ort-Termin. Wir besprechen Ihren Befall direkt und klären erste Fragen zu Umfang und Dringlichkeit.
Lagebesprechung & Befund
Unsere Experten untersuchen die betroffenen Stellen genau: Laufwege, Nistplätze, Schadensbilder und Nagetierart werden bestimmt.
Strategie-
Planung
Strategie-Planung
Wir präsentieren Ihnen ein gezieltes Bekämpfungskonzept. Dabei unterscheiden wir genau zwischen der Vergrämung geschützter Arten und der aktiven Bekämpfung von Schadnagern.
Durchführung & Prävention
Wir setzen alle Maßnahmen fachgerecht um und beseitigen Ihr Problem dauerhaft. Zudem erhalten Sie Empfehlungen zur Prävention, z. B. zum Abdichten von Zugängen.
Häufige Fragen
Was tun bei Rattenbefall im Haus in Baden-Württemberg?
Sofort handeln und P.S.D. kontaktieren: 07141 947464. Ratten vermehren sich sehr schnell und stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko dar. Wir kommen zeitnah vor Ort und starten umgehend geeignete Maßnahmen.
Was kostet eine Rattenbekämpfung in BW?
Die Kosten hängen von Befallsstärke, Objektgröße und eingesetzten Methoden ab. P.S.D. erstellt nach der kostenlosen, telefonischen Erstberatung ein individuelles Angebot ohne versteckte Kosten.
Dürfen Marder und Siebenschläfer bekämpft werden?
Nein. Beide sind durch das Bundesjagdgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Aktive Bekämpfung ist nicht erlaubt. P.S.D. berät Sie zu legalen Vergrämungslösungen.